AGB

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Programm.
Mit Ihrer Buchung kommt es zu einem Vertrag zwischen Ihnen und dem Outdoorveranstalter  Leinen-los ( nachfolgend immer LL abgekürzt ).
Wir möchten Sie hiermit auf unsere Geschäftsbedingungen hinweisen, bitte lesen Sie diese sorgfältig  durch.
Vertragsabschluss
Ihre Buchung muss schriftlich von Ihnen bestätigt werden. Ausgenommen sind Buchungen, die kürzer als 3 Werktage vor Beginn der Leistungen erfolgen.
Bei Gruppen handelt die Buchungsperson als Vertreter aller Teilnehmer und akzeptiert die Bedingungen und Verpflichtungen, die durch Vertragsabschluss zustande kommen.

Zahlung
Aus der Buchungsbestätigung wird der zu zahlende Betrag ersichtlich.
LL kann bei Gruppen ab 10 Personen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags einfordern, sobald Sie die Buchung bestätigt haben.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der gesamte Mietpreis vor Ort in bar zur Zahlung fällig. Zahlungen mit Kreditkarte sind nicht möglich, Schecks werden nicht akzeptiert. Erledigte Überweisungen auf das Firmenkonto von LL sind durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.

Rücktrittserklärung seitens des Mieters
Sie können schriftlich von Ihrem Vertrag zurücktreten. Bei einer Stornierung des Auftrags entstehen jedoch Kosten, die Ihnen die Firma LL in Rechnung stellt.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag:
bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung:         20 %
vom  29. – 20. Tag vor Beginn der Veranstaltung:      40 %
vom  19. – 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung:        55 %
vom  14. – 1. Tag vor Beginn der Veranstaltung:        75 %
am Tag der Veranstaltung:                 100 %
Wasserstände und Witterungsverhältnisse ( Regen, Trockenheit )rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt  von der Buchung, Terminverschiebung oder Kürzung der Teilnehmerzahl oder Leistungen.
Folgekosten, die entstehen sollten, da Sie als Mieter zu spät erscheinen, fallen zu Ihren Kosten. Der festgesetzte Zeitrahmen bleibt bestehen und verlängert sich nicht automatisch.

Rücktrittserklärung seitens LL
LL kann den Vertrag mit Ihnen kündigen, sollte folgendes zutreffen:
Hochwasser , höhere Gewalt
Sicherheitsrisiken
behördliche oder polizeiliche Anordnungen
Rückvergütungen werden hierbei erstattet.


LL kann vereinzelt Teilnehmer von sportlichen Veranstaltung ausschließen, sollte folgendes zutreffen:
Teilnehmer unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Medikamenteneinfluss
Minderjährige Teilnehmer, bei denen die Aufsichtspflicht nicht ausreichend gewährleistet ist
Teilnehmer, die nicht die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllen ( Alter, körperliche Verfassung, Gesundheit, Schwangere )
Nichtbeachten der Anweisungen des Veranstalters
nicht sachgemäßer Umgang mit dem Mietmaterial
Rückvergütungen werden hierbei nicht erstattet.
Haftung
LL haftet nicht bei Verletzungen während der Veranstaltung. Die Teilnahme erfolgt jeweils auf eigene Gefahr, trotz Guide können Unfälle nicht ausgeschlossen werden.
LL haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von privaten Gegenständen, die Sie im Rahmen der gebuchten Veranstaltung mit sich führen ( Wertsachen wie z.B. Handy, Fotoapparat, Brille ).
LL behält sich vor, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Teilnahmebedingungen
Sie müssen gesundheitlich in der Lage sein, das gebuchte Outdoor Programm durchzustehen.
Schwimmen bei Veranstaltungen auf dem Wasser ist Pflicht.
Siehe auch Pkt. 4 – Ausschluss von Teilnehmern
Eine Kranken- und Unfallversicherung des Teilnehmers ist erforderlich und muss bei Verlangen vorgezeigt werden.
Den Anweisungen von LL ist immer Folge zu leisten.

Mietzeit
Aus Ihrer Buchungsbestätigung werden Teilnehmerzahl, Buchungstag, Zeitrahmen und Ende der Mietzeit ersichtlich.

Beginn:
Sie sind verpflichtet, LL über Verspätungen Ihrerseits zu informieren.
Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann LL spätestens eine Stunde nach Beginn der Mietzeit die Mietgegenstände anderweitig vergeben. Verkehrs- oder witterungsbedingte  Gründe für die Unpünktlichkeit gelten nicht.

Ende:
Sie sind verpflichtet, LL über Verspätungen in der Rückgabe des Mietmaterials unverzüglich zu informieren.
Für Folgekosten müssen Sie aufkommen, insbesondere Nachmieter betreffend.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von LL                    Stand: 01.01.2012